Ob die UID-Nummer eines Lieferanten oder auch eines Kunden korrekt ist, muss vom Unternehmer überprüft werden, bevor die Ausgangsrechnung ausgestellt oder die Eingangsrechnung zu bezahlen ist.
Das Risiko des Verlustes des Vorsteuerabzugs bei einer falschen UID-Nummer trägt der Rechnungsempfänger!
Daher muss diese auch bei bestehenden Geschäftsbeziehungen regelmäßig überprüft werden. Bei neuen Lieferanten oder Kunden empfiehlt sich ohnehin eine lückenlose Prüfung aller bekanntgegebenen Daten. Ebenso soll bei Bauleistungen, „Reverse Charge-Kunden“ und ausländischen Kunden regelmäßig eine diesbezüglicheÜberprüfung erfolgen.