Die Wirtschaft soll investieren! Ein Anreiz wird durch das Wiederaufleben des Investitionsfreibetrages (vulgo IFB) geschaffen. Investitionen, die ab dem 1. 1. 2023 getätigt werden, können zusätzlich in Höhe von 10 % oder 15 % der Investition steuerlich abgesetzt werden.
Es muss sich um Anschaffungen handeln (kein Leasing), die Investition muss aktiviert werden und abnutzbar sein. Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2023 bis 1.000 €) werden sofort abgeschrieben, daher gibt es dafür keinen IFB.
Was sind die Voraussetzungen für den IFB?
Und was geht nicht?
Tipp: Planen Sie Ihre Anschaffungen so, dass der IFB genutzt werden kann, aber Vorsicht, es gibt Unterschiede zwischen Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag! Für den GFB gibt es unverändert auch geeignete Wertpapiere.