Am 15. Februar laufen viele Fristen ab, unter anderem (erstmalig) die Frist für die Übersendung des Registrierkassen-Jahresbelegs. Dieser Beleg ist unabhängig davon, ob Sie Einnahmen/Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer sind, ob Sie mit dem Kalenderjahr bilanzieren oder ein Wirtschaftsjahr haben, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Betreuer.