Unentgeltliche Weitergaben (Übergaben, Schenkungen) im Familienverband sollen künftig auf Basis der Verkehrswerte (Was ist das Grundstück/Gebäude am Markt wert?) der Grunderwerbsteuer unterliegen. Die geplanten Tarife sind:
Verkehrswert |
Steuersatz |
bis 250.000 |
0,50 % |
250.000 bis 400.000 |
2,00 % |
darüber |
3,50 % |
Der (bisherige) Einheitswert betrug rd. 1/10 des Verkehrswerts. Die Steuer wurde mit 3,5 % vom dreifachen Einheitswert bemessen. Somit betrug die Steuer daher rund 1 % des Verkehrswerts. Liegenschaftsschenkungenen bis zu einem Verkehrswert von rund 300.000 Euro sind nach dem neuen Tarif vermutlich sogar etwas günstiger in der Besteuerung als bisher.
Vorsicht: Unklar ist, ob die Staffelung je Liegenschaft oder je Schenkung/Übergabe oder kumuliert für die Schenkungen/Übergaben der letzten zehn Jahre gilt. Die Bestimmungen in der Schenkungssteuer sahen eine Zusammenrechnung der Schenkungen über 10 Jahre vor! Daher:
Steuertipp: Nutzen Sie das Jahr 2015 für Schenkungen/Übertragungen von Liegenschaften!