Bei den Kryptowährungen tut sich was! Was ist für das Steuerrecht eine Kryptowährung?
Der Gesetzgeber verwendet das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und regelt in Paragraph 27 b Absatz 4 EStG, was eine Kryptowährung ist, nämlich
Die Besteuerung wird in die bestehende Systematik der Einkünfte von Kapitalvermögen eingebunden. Das heißt, es kommt in der Regel der fixe Steuersatz von 27,5 % (vulgo KeSt) zur Anwendung.
Fristen: Alles, was ab 1. 3. 2021 (ACHTUNG Rückwirkung!) angeschafft wurde, fällt in die neue Regelung.
Hinweis: Der fixe 27,5 %-Steuersatz gilt ab 1. 3. 2022 auch für unverbriefte Derivate (freiwillig durch Finanzdienstleister).
Warnung: Die Sache ist wesentlich komplizierter als dieser kurze Überblick (steuereinfach, steuerkompliziert, Staking, Bounties, Airdrops, Hardfork …)! Da gibt´s vieles – wir beraten Sie gerne.