Fast im Monatstakt gibt es neue Bestimmungen, Fristen zur Registrierkassa, zu Belegen usw. Zwecks Überblick eine kurze Zusammenfassung:
- Belegerteilung nach Umsatzsteuer-gesetz („Rechnung“)
Jeder Unternehmer ist berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung besteht bei Umsätzen an andere Unternehmer, an juristische Personen und für Umsätze im Zusammenhang mit Grundstücken (Bauleistungen, auch an Private).
Im Versandhandel und bei Lieferungen in ein anderes EU-Land muss ebenfalls eine Rechnung ausgestellt werden.
- Belegerteilung nach Bundesabgabenordnung
Es besteht für Unternehmer eine Verpflichtung zur Belegerteilung über empfangene Barzahlung. Dies ergibt sich aus der Barumsatzverordnung.
Ab 2016 ist dafür ein gewisser Mindestinhalt auf dem Beleg notwendig (wer, fortlaufende Nummer, wann, was, wie viel Euro).
Ab 2017 (wann genau, ist noch offen) muss zusätzlich eine Kassenidentifikationsnummer, die Uhrzeit und eine Aufteilung nach Steuersätzen auf dem Beleg ersichtlich sein.