Neuerung ab 2022:
Kleine Anlagen werden als Liebhaberei eingestuft und sind somit nicht steuerpflichtig. Es ist weder eine Steuererklärung abzugeben, noch werden Steuern festgesetzt. Allerdings sind damit natürlich auch allfällige Vorsteuerabzüge kein Thema mehr.
Was kennzeichnet eine solche PV-Anlage?
Überschreitet die Anlage auch nur einen dieser Grenzwerte, wird sie steuerlich relevant.
Hinweis: Der Freibetrag gilt pro Person. Gibt es mehrere Betreiber, steht auch der Freibetrag mehrmals zu.
Alle anderen Anlagen können Liebhaberei sein, Eigenbedarf oder Gewerbebetrieb mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherung der Selbständigen etc.