Im Jänner 2022 wurde vom Nationalrat eine umfangreiche Steuerreform beschlossen. Zentraler Teil der Steuerreform ist eine Senkung des Einkommensteuertarifs. Der Steuersatz von 35 % (gilt zwischen 1.500 Euro und 2.583 Euro pro Monat) wird mit 1. 7. 2022 auf 30 % gesenkt. Mit 1. 7. 2023 wird der nächste Steuertarif von 42 % auf 40 % gesenkt. Die unterjährige Senkung der Tarifstufen führt dazu, dass für die Lohnverrechnung im Jahr 2022 und 2023 und für den Lohnsteuerabzug ein Mischsatz von 32,5 % beziehungsweise 41 % zu verwenden ist.
Dazu kommen Erhöhungen beim Familienbonus und eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 % für 2023 und auf 23 % für 2024.
Ein weiterer Punkt der Steuerreform ist die Erhöhung des Gewinnfreibetrages von 13 auf 15 % für den Grundfreibetrag.
Ab dem Jahr 2023 soll wieder ein Investitionsfreibetrag (die Jüngeren unter uns kennen ihn noch aus den ersten 2000er-Jahren) eingeführt werden. Wenn Sie im heurigen Jahr Investitionen tätigen, ist zu berücksichtigen, dass der neue Investitionsfreibetrag erst für Anschaffungen und Herstellungskosten ab dem Jahr 2023 gilt. Wofür steht der Investitionsfreibetrag neu zu?