- Einkommensteuer und Lohnsteuer werden für Einkünfte zwischen 18.000 und 31.000 Euro (pro Jahr) von 35 % auf 30 % gesenkt. Von 31.000 bis 60.000 Euro beträgt die Steuer 40 % (statt bisher 42 %). Dies wird auf der Lohnabrechnung spürbar sein!
- Die Körperschaftsteuer sinkt von 25 % (bis 2022) auf 24 % (2023) und danach auf 23 % des „Gewinns“ der Gesellschaft.
- Die Krankenversicherungsbeiträge für Dienstnehmer werden für Einkünfte unter 2.500 Euro pro Monat um bis zu 1,7 Prozentpunkte gesenkt.
- Mal sehen, ob das kommt: Geplant ist eine Steuerbefreiung für Erfolgsprämien/-beteiligung von jährlich bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter (wie im Jahr 2020 die Corona-Prämie).
- Der Grundgewinnfreibetrag wird auf 15 % erhöht. Dies bedeutet, dass bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro automatisch 15 % (statt bisher 13 %) des Gewinns abgezogen werden.
- Ab 2023 wird die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro angehoben.
- Der Familienbonus Plus wird pro Jahr und Kind auf 2.000 Euro erhöht.
Ein wesentlicher Teil der Steuerreform ist die Ökologisierung:
- Der Klimabonus (mit der heftig diskutierten Staffelung von 50 bis 200 Euro je nach Wohngemeinde) soll bei der Einkommensteuer / Lohnsteuer berücksichtigt werden.
- Der zweite Aspekt ist die Besteuerung von CO2-Emissionen mit 30 Euro je Tonne, Tarif steigend. Viele Details stehen im Raum, darunter aber auch Härtefälle! An Regelwerken wird gearbeitet.
Und immer wieder gute Steuerideen:
Ein Kaffeeautomatenaufsteller vertrat die Meinung, er liefere keinen fertigen Kaffee, sondern nur die Grundstoffe. Der fertige Kaffee unterliegt nämlich dem Umsatzsteuersatz von 20 %, Grundstoffe und Zutaten hingegen nur dem Satz von 10 %.
Wie nicht anders zu erwarten, beschied das Bundesfinanzgericht, dass die 20 % anzuwenden sind!