Geschenke an Mitarbeiter
sind innerhalb der Grenzen (186 Euro für Sachzuwendungen je Mitarbeiter plus 186 Euro für Sachzuwendungen je Mitarbeiter im Rahmen einer Veranstaltung plus maximale Kosten der Veranstaltungen von 365 Euro je Jahr) steuerfrei.
Geschenke an Kunden
sind steuerlich absetzbar, Vorsteuerabzug steht innerhalb der Bagatellgrenze von 40 Euro je Geschenk zu. Übersteigt der Wert des Geschenks diesen Betrag, kann der Vorsteuerabzug wegfallen. Nachweis: eine Liste, wer die z. B. 120 Packerl bekommen hat, kann bei einer Prüfung hilfreich sein. Die Finanz vermutet ja immer eine private Veranlassung.