Höhere Pauschalierungsgrenzen (Pauschalierung bei Jahresumsatz bis 400.000 Euro): ab 2020 unbefristet möglich
Geschäftsessen noch bis 31. 12. 2020mit 75 % statt 50 % absetzbar (vorerst keine Verlängerung geplant)
Essensgutscheine für Arbeitnehmer: Steuerbefreite Lebensmittelgutscheine wurden von 1,10 Euro auf 2,00 Euro und
steuerbefreite Essensgutscheine von 4,40 auf 8,00 Euro angehoben.
Klargestellt wurde nun, dass es für die Steuerfreiheit egal ist, ob der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet oder nicht.
Gilt seit 1. 7. 2020 und vorerst unbefristet.