Klein- und Kleinstunternehmen können ab sofort einen Selbst-Check über www.energiekostenpauschale.at machen und feststellen, ob sie antragsberechtigt sind.
Achtung: Handysignatur oder ID Austria sowie ein Zugang zum USP sind Voraussetzung für die Beantragung. Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden und kann nicht vom Steuerberater stellvertretend eingereicht werden.