Gibt es steuerfreie Gewinne/Einnahmen?

Ja! Trotz des engen Steuerrechtsnetzes gibt es immer wieder Einnahmen und Gewinne, die nicht steuerpflichtig sind.

Eine steuerfreie Einnahme ist ein Spekulationsgewinn, der außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt wird und nicht der Kapitalertragsteuer unterliegt. Darunter fällt zum Beispiel der private Forderungskauf. Ein „Privater“ kauft (z. B. von einer Bank) einen Kredit unter dem Nominalwert. Der Kredit haftet mit 500.000 aus, eine Liegenschaft dient zur Besicherung. Die Bank meint, wenn sie 300.000 bekäme, sei sie zwar nicht glücklich, aber froh, aus dem Engagement herauszukommen. Geht nunmehr nach mehr als einem Jahr ein Betrag von 400.000 auf den Kredit von 500.000 ein, so erzielt der Forderungskäufer einen Gewinn von 100.000, er hat ja nur 300.000 bezahlt. Dieser Gewinn ist grundsätzlich steuerfrei.

Steuerpflichtig sind jedoch (zum Normalsteuersatz) die Zinsen. Vermutlich wäre daher eine Aufteilung zu treffen gewesen, z. B. 20.000 für Zinsen (je nach Behaltedauer des Kredits) und 80.000 als steuerfreier Spekulationsgewinn.

Vom Finanzamt wurde daher Amtsrevision eingebracht. Der Verwaltungsgerichtshof gab jedoch dem Käufer des Kredits Recht.

Eine weitere steuerfreie Einnahme ist ein echter Schadenersatz. Hier gilt das Prinzip, dass durch den Schadenersatz die Vermögensminderung korrigiert wird, und dies ist steuerneutral. Aber Vorsicht: Dort, wo die Erzielung von Schadenersatzeinnahmen gewerblich erfolgt, kann eine Steuerpflicht entstehen (z. B. bei einem völligen Missverhältnis von Schadenersatz und tatsächlicher Vermögensminderung).

1. Juni 2023
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