Wenn das Finanzamt Unternehmer spielt

Die Frage der Angemessenheit von Ausgaben ist ein Dauerthema bei Prüfungen. Zu teuer? Zu prestigeträchtig? Überhaupt beruflich veranlasst?

Ein Steuerprüfer meinte, dass die Anschaffung von Markengeräten wie solcher von Apple immer auch durch private Gründe veranlasst sei. Diese privaten Gründe seien erheblich, da sich der Steuerpflichtige ein besonderes Prestige durch den Besitz dieser Geräte erwarte.

Auch hier hat das Finanzgericht einen Riegel vorgeschoben. Es hat erkannt, dass die Wahl von teuren Markengeräten gegenüber günstigen Nonames „nach Erfahrungen des Gerichts sowohl in dessen privatem Umfeld als auch aus zahlreichen anderen Fällen eher von persönlichen Vorlieben und der jeweiligen Nutzbarkeit abhängt“. Es hat auch noch nie ein Finanzamt argumentiert, dass das Ausmaß der betrieblichen Nutzung bei der Wahl von Markengeräten (z. B. wenn sich jemand einen BMW kauft) niedriger sei als beim Kauf eines weniger prestigeträchtigen Geräts (wie eines Dacia-Produktes).

Und das Finanzgericht hat eine Revision gar nicht zugelassen (so abwegig erschien die Argumentation des Finanzamts).

Tipp: Das Finanzamt meint immer wieder, unternehmerische Entscheidungen in Frage stellen zu dürfen. Was wäre wenn? Das ist nicht zulässig. Es sind Sachverhalte zu überprüfen – unter dem Gesichtspunkt der Gesetzeslage.

1. Juni 2023
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt