46 1. Oktober 2019

Ausgabe 46

Oder: Wie verbessere ich meinen unternehmerischen Erfolg?

Bilanzbesprechungen, Unternehmensanalysen, Effizienz- und Effektivitätsüberlegungen usw. fokussieren gerne auf die Ausgaben. Die wichtigste Zeile im Jahresabschluss ist aber der Umsatzerlös. Läuft es im Unternehmen nicht so gut wie erhofft oder gewollt, haben die ersten Analysen am Umsatz anzusetzen. Alles andere ist der Frage Umsatz untergeordnet! Der unternehmerische Erfolg wird vor allem über die Einnahmen verbessert!

Welche Instrumente gibt es und bewähren sich?

  • ABC-Analyse Kunden: Wie viel Umsatz mache ich mit welchem Kunden? Diese Liste wird der Größe nach gereiht und kumuliert. Sie werden erkennen, dass Sie mit 10 – 20% der Kunden 60 – 80% Ihres Umsatzes erzielen. Diese Kunden bringen Deckungsbeiträge, Empfehlungen und sind zufrieden mit Ihren Leistungen, sonst würden sie nicht so viel kaufen. Verstärken Sie Ihr Service, Ihre Bemühungen und Ihren Fokus auf diese Kunden.
  • ABC-Analyse Produkte: Es gilt das Gleiche wie oben erläutert.
  • Deckungsbeitragsanalysen: Ein schlechter Auftrag killt den Deckungsbeitrag von 5 – 10 guten Aufträgen. Gleiches gilt für Mitarbeiter …
    Trennen Sie sich von Aufträgen mit schlechten Deckungsbeiträgen!
  • Vor- und Nachkalkulationen: Bei Vorkalkulationen tendiert man (der typische Unternehmer) zu hohem Optimismus. Vorlauf- und Vorbereitungszeiten, Verwaltungszeiten, Reparaturen, Probleme, Zeitverzögerungen, Preissteigerungen, Mängelbehebungen werden systematisch verdrängt oder zu niedrig bewertet. Kalkulieren Sie Reserven ein! Und: Ohne Nachkalkulation fehlt das Erkennen dieser Verlustquellen.
  • Projektsteuerung: Jeder Auftrag ist ein Projekt. Manchmal ist das Projekt sehr kurz (Kauf einer Leberkässemmel), manchmal sehr lang (Bauprojekt). Das Wichtigste am Projekt ist das Datum der für Käufer und Verkäufer zufriedenstellenden Fertigstellung. Das Zweitwichtigste: der vollständige Zahlungseingang auf Ihrem Bankkonto!

Ein Rechenbeispiel: Sie erhöhen die Anzahl Ihrer Kunden um 8%, die Kunden kaufen um 3% mehr, alle Preise steigen um 3%, Ihre Fixkosten betragen bisher rund die Hälfte Ihres Umsatzes. Wie viel verdienen Sie mehr?

TIPP: Probieren Sie unseren „Chancenrechner“– www.hoepa.at/rechner/chancen

(Der Gewinn steigt in diesem Beispiel um über 26%!) Umgekehrt geht’s natürlich genauso: Sie verlieren 10% der Kunden, die verbleibenden Kunden kaufen ein bisserl – zB 2% – weniger. (Ihr Gewinn sinkt um über 21%!!)

TIPPS: Wo kann’s beim Umsatz hapern?

  • Bei den Preisen: Konkurrenz, negative Aufträge, keine jährl. Erhöhung der Preise (VPI u. Lohnkosten!), Schwankungen bei Material- u. Wareneinkauf
  • Abzüge: Rabatte, Skonti (in Zeiten von Null-Zins-Politik), Boni, Vergütungen. Diese kann man kalkulieren, heikler sind ungewollte Abzüge oder Erlösminderungen durch Mängel sowie Zahlungsausfälle.
  • Menge: Sind alle Leistungen verrechnet?
  • Malversationen durch Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter

Finanzamt und Bundesfinanzgericht tendieren dazu, aus dem Zauberhut einen neuen Sachverhalt hervorzuzaubern, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen … Man kann es auch so beschreiben: Im Zusammenhang mit der Würdigung des vorgebrachten Sachverhalts ist die Rechtsfolge zwar klar, aber es kommen Zweifel am Sachverhalt auf, man sucht nach alternativen Sachverhalten und … Die Abgabenbehörde trifft das soge­nannte Überraschungsverbot. Sie darf einer Entscheidung nicht einen neuen Sachverhalt zu Grunde legen, den die Partei noch nicht kennt.
Es gibt daher die Pflicht zur Wahrung des Parteiengehörs. Diese Pflicht erstreckt sich allerdings nur auf sachverhaltsbezogene Umstände, nicht aber auf Rechtsansichten.

Beispiele, was die Finanz nicht darf:

  • Ein Steuerpflichtiger beantragt die Anerkennung von Fortbildungskosten. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens (Abweisung) werden auch gleich 30% Privatanteil vom Computer ausgeschieden, ohne dass die Partei gefragt wird, wie viel Privatnutzung der Computer aufweist.
  • Bei der Vermietung einer Liegenschaft legt der Steuerpflichtige ein Gutachten vor, das einen Grundanteil von 25% und eine Nutzungsdauer von 15 Jahren für das Gebäude feststellt (somit 6,67% Abschreibung).

    Das Gutachten wird nicht bemängelt, das Finanzamt setzt den Anteil für den Grund aber auf 80% (!!) hinauf. Das Finanzgericht folgt der Beschwerde (fast unglaublich) und setzt den Grundanteil mit 25% fest. Aber, wenn man schon den Akt in der Hand hat, setzt man mit der Begründung, das Gutachten sei als Beweismittel unbrauchbar, auch gleich die AfA von 6,67% auf 1,5% hinunter. Ein klarer Verstoß gegen das Überraschungsverbot! Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung aufgehoben und zurück an das Finanzamt verwiesen.

Es gibt Grenzen für die Abgabenbehörden und Rechte für Abgaben­pflichtige. Diese Grenzen aufzuzeigen und seine Rechte im Rechtsmittel auch durchzusetzen, ist immer wieder einmal notwendig.

Die Verwerfungen in der Zinslandschaft mit negativen Zinsen, negativen Renditen von 10jährigen deutschen Bundesanleihen, Null-Zins auf Sparguthaben usw. gehen durch die Medien. Sichere Veranlagungen bringen derzeit keine Rendite.

Um Rendite zu erzielen, muss Risiko genommen werden. Risiko und Rendite hängen eng zusammen. Je höher das Risiko, desto höher die Chance auf eine Rendite.

Bei der Beurteilung von Finanzinstrumenten, Vermögen (Wertpapieren, Immobilien) oder Unternehmen spielt der sogenannte Diskontierungssatz eine beherrschende Rolle. Dieser setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: den Eigenkapitalkosten und den Fremdkapitalkosten

Eigenkapitalkosten werden so berechnet:

Risikoloser Zinssatz plus Marktrisiko (in Österr. 4 bis 5 %), multipliziert mit dem sogenannten „Beta-Faktor“ (einem Faktor, der die Branche bezogen auf den Gesamtmarkt einstuft).

Beispiel:

Risikoloser Zinssatz ist derzeit (bei 15 Jahren Laufzeit) 0,73 %, hinzu kommt der sogenannte Credit Spread (zB bei Baa3) von 1,41 %; daher 0,73 % + 1,41 % = gesamt 2,14 %.

Marktrisiko 5 % x Beta 1,2 ergibt 6,0 %,

Eigenkapitalkosten daher 8,14 %.

Fremdkapitalkosten werden unter Berück­sichtigung der Steuerersparnis angesetzt.

Beispiel:

Fremdkapitalkosten sind durchschnittlich 2,8 %, die KöSt darauf beträgt 25 %, daher ergeben sich Fremdkapitalkosten von 2,1 %.

Die “WACC” – Weighted Average Cost of Capital – bei einer Eigenkapitalquote von 20 % errechnen sich daher folgendermaßen:

Eigenkapitalkosten 8,14 % x 20 % + Fremd­kapitalkosten 2,1 % x 80 % – gesamt 3,3 %.

Um Ihr Unternehmen erfolgreich zu managen, müssen Sie einen Gewinn von über 3,3 % der Bilanzsumme erwirtschaften.

Aus diesen Überlegungen ergeben sich in der
derzeitigen Zinslandschaft in Österreich folgende Renditeerwartungen:

Eigenkapital und Eigenkapitalsubstitute:
mindestens 8 % p.a.

Fremdkapital: ab 0,73 % (bei 15 Jahren Laufzeit, „sicher“)

TIPP: Stellen Sie Kapital zur Verfügung, können diese Rendite-Erwartungen als Benchmark dienen…

Die Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz-Meldung, welche voriges Jahr erstmals durchgeführt werden musste, ist jährlich von den wirtschaftlichen Eigentümern zu überprüfen. Da zwischen den Überprüfungen nicht mehr als ein Jahr vergehen darf, steht diese Überprüfung nun ganz aktuell wieder an.
Eine genaue Dokumentation der Überprüfung ist notwendig! Wir unterstützen Sie gerne!

Ab 1.10. 2019 laufen Anspruchszinsen für Gutschriften und Nachzahlungen zur Einkommen- sowie Körperschaftsteuer 2018 in der Höhe von rund 1,3 % jährlich!

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