51 1. Juni 2020

Ausgabe 51

Viele Kunden können das Wort Corona/Covid-19 nicht mehr hören. Dennoch! Als Unternehmer sind Sie mehr denn je und weiterhin gefordert, Entscheidungen zu treffen. Eine wesentliche Aufgabe des Unternehmers besteht darin, die Überlebensfähigkeit in der Zukunft herzustellen.

Unternehmer können mit Unsicherheit umgehen. Es gibt Erwartungen über mögliche Entwicklungen. Zu diesen Erwartungen gibt es Eintrittswahrscheinlichkeiten. Betriebswirtschaft und Entscheidungstheorie stellen Kalkulationsmodelle zur Verfügung. Damit lassen sich Erwartungswerte errechnen. Auf Basis dieser Erwartungswerte lassen sich rationale Entscheidungen treffen.

Die derzeitige Situation ist anders. Wir haben keine Unsicherheiten, sondern Ungewissheit. Ungewissheit bedeutet, dass sich keine Wahrscheinlichkeiten ermitteln lassen. Das ist bei Situationen der Fall, die „so“ noch nicht stattfanden.

Soweit die Theorie. In der Praxis erlebt man das Rechnen von Wahrscheinlichkeiten eher selten. Vielmehr entscheiden erfolgreiche Menschen – nach sorgfältiger Überlegung – aus ihrem Bauchgefühl heraus.

Es klingt zwar banal, doch erweist sich diese Art des Entscheidens in der Praxis als sehr wirkungsvoll. Untersuchungen zur Entscheidungsfindung haben nämlich gezeigt, dass sehr wesentliche Themen dieses Bauchgefühl bestimmen:

  • Erfahrungswerte der Vergangenheit (positiv und negativ, plus/minus)
    Was hat funktioniert, was ist schiefgegangen?
  • Einschätzung der wahrscheinlichsten Entwicklung
  • Einschätzung der Auswirkungen auf Organisation, Kunden/Lieferanten usw.
  • Nebeneffekte

Außerdem: Erfolgreiche Unternehmer scheuen sich nicht, Fehler zu erkennen und Entscheidungen zu revidieren und zu korrigieren.
 

Corona – Entscheidungshilfen

Was werden makroökonomische Entwicklungen und Auswirkungen sein?
Zu erkennen sind folgende Tendenzen:

  • Die Erosion der Weltwirtschaft führt zu Wirtschaftseinbrüchen.
  • Die Politik wird durch Gelddrucken versuchen, die Wirtschaft „anzukurbeln“, was eine Inflation auslösen sollte.
  • Aber: Geringere Nachfrage am Realgütermarkt führt zu Preisdruck und Preisreduktionen.
  • Die hohen Staatsverschuldungen quer durch die entwickelten Länder lassen voraussichtlich keine wesentlich höheren Zinsen zu.
  • Ähnlich den letzten Jahren und den Erfahrungen nach 2008 wird dieses hohe Angebot an billigem Geld weiterhin zu einer hohen Nachfrage nach nicht vermehrbaren Gütern (Grund, Immobilien) und Wertpapieren führen (Kapital sucht Rendite!).

Die Verunsicherung der Menschen hemmt Kaufentscheidungen, das billige Geld und die schwächelnde Wirtschaft erfordern Anpassung der Unternehmen!

  • Wie wird sich Ihr Markt entwickeln? Welche Produkte, welche Dienstleistungen werden sich behaupten? Was bringt die besten Deckungsbeiträge/Aufschläge?
  • Welche Kunden? Welche Vertriebswege? Was werden Sie in Zukunft für wen machen, was nicht (mehr)?

Die erste Zeile Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung heißt „Umsatzerlöse“ und ist die wichtigste. „Alles andere ist primär!“ (So hat es ein berühmter Fußballer formuliert.)
 

Tipps zu den Ausgaben:

  • Die Preise für Waren und Dienstleistungen werden höheren Schwankungen unterliegen. Einerseits ergibt sich der Preisdruck durch den Ange­bots­überhang, andererseits ein Kostendruck bei Einkauf oder Produktion.
    Mögliche Maßnahmen: Absicherung von Preisen, zusätzliche Rabatte bei Vorauszahlungen, Anzahlungen, Teilzahlungen.
  • Bei den Personalausgaben müssen Sie im Fall von Umsatzrückgängen die Kosten für Mitarbeiter in nicht produktiven Bereichen schneller reduzieren als bei den produktiven Tätigkeiten! Maßnahmen sind Verlängerung der Kurzarbeit, Planung des prozentuellen Ausfalls in der Kurzarbeit, einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen usw.
  • Vorsicht beim Wiederhochfahren von Betrieben und Teilbetrieben:
    Optionsmöglichkeiten bei Kurzarbeit offenhalten!
     

Tipps zur Kurzarbeit:

  • Die Kurzarbeit kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Auf der AMS-Website wurden neue Sozialpartnervereinbarungen für Erst- und Verlängerungsbegehren mit einem Kurzarbeitsbeginn ab 1. 6. 2020 (mit dem Kurzarbeitsantrag einzureichen) veröffentlicht. Diese sind für Erstanträge ab 1. 6. und für Verlängerungsanträge ab dem 4. Kurzarbeitsmonat zu verwenden.
  • Das AMS hat bekanntgegeben, dass eine rückwirkende Erstbegehrensstellung ab dem 1. Juni 2020 nicht mehr möglich ist. Neue Kurzarbeitsbegehren sind ab diesem Datum immer vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums zu stellen.

Seit einigen Tagen ist über FinanzOnline der Antrag zur Gewährung der Fixkostenhilfe möglich. Dazu ist eine Verordnung ergangen. Der Fixkostenzuschuss wird über das Finanzamt und dann die COFAG abgewickelt. Es gilt (vermutlich) die Bundesabgabenordnung, andererseits entscheidet die COFAG auf privatrechtlicher Basis unter Beilegung der von der Finanzverwaltung erstellten Risikoanalyse!

Der Zeitraum des Umsatzausfalls wird festgelegt als 2. Quartal 2020 im Vergleich zum 2. Quartal 2019. Sie können aber alternativ den Umsatzausfall vom 16. des Monats bis 15. des Folgemonats, frühestens ab März, maximal für drei Monate, heranziehen (z.B. 16. 3. bis 15. 6.).

Grundsätzlich gilt der Leistungszeitraum für den Umsatzausfall, bei Einnahmen/Ausgaben-Rechnern gilt das Zu- und Abflussprinzip, wenn es zu keinen willkürlichen zeitlichen Verschiebungen kommt!

Folgende Kosten, die nicht wegverhandelt werden konnten, werden für den Betrachtungszeitraum zu 25 % bis 75 % (je nach Umsatzausfall) ersetzt:

  • Wertverlust saisonaler(??) Ware (tatsächlich realisierter Verkaufspreis abzüglich des Einkaufspreises)
  • Geschäftsraummieten und Pacht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit(??) stehen
  • betriebliche Versicherungsprämien
  • Zinsen (nicht an verbundene Unternehmen)
  • Finanzierungskostenanteil bei Leasing (der Teil der Rate, der nicht der Wertminderung entspricht)
  • betriebliche Lizenzgebühren (nicht im Konzern)
  • Personalkosten, die ausschließlich(!!) die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen (vermutlich Reisebüros, Tourismus, Hotellerie und Gastronomie) betreffen
  • Strom, Gas und Telekommunikation
  • angemessener Unternehmerlohn (zwischen 666,66 und 2.666,67 lt. letzter Veranlagung)
  • Aufwendungen für sonstige betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen
  • abzüglich: Versicherungsleistungen

Bei einem beantragten Zuschuss bis 12.000 Euro ist keine Bestätigung des Steuerberaters notwendig, erst höhere Beträge erfordern solche Bestätigungen. Bei Anträgen zwischen 12.000 und 90.000 Euro und für die erste Tranche bis 19. 8. 2020 reicht die Bestätigung der Plausibilität aus.

Tipp für rasche Liquidität: Es kann eine erste Teiltranche beantragt werden, wobei Umsatzausfälle und Fixkosten geschätzt werden können.

Und: Bereiten Sie den Antrag über Finanz­Online vor (es sind etliche Seiten, Sie werden nicht sofort alle Daten, Bestätigungen und Nachweise verfügbar haben).

Vorsicht!
Keine Ausschüttung von Dividenden zwischen 16. 3. 2020 und 16. 3. 2021 von der den Antrag stellenden Gesellschaft! Bis 16. 6. 2021 wird eine „maßvolle Dividendenpolitik“ gefordert.

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