Gebäudeabschreibungen

Bei Gebäudeabschreibungen soll einheitlich ein Satz von 2,5 % zur Anwendung gelangen. Bisher lagen die Sätze zwischen 1,5 % und 3,33 %. Änderungen werden bei der Instandsetzung (10 Jahre Abschreibung bei Vermietung wird verlängert werden) und bei der Anschaffung von Gebäuden kommen (höherer Anteil von Grund und Boden; bisher in der Regel 20 % der Anschaffungskosten).

Steuertipp: Investitionen in Gebäude noch heuer vornehmen, Anschaffungen (z. B. Eigentumswohnung/Vorsorgewohnung) noch heuer durchführen.

1. April 2015
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