Arbeitslosengeld und geringfügige Beschäftigung

 

Das wird ab 2026 nix mehr!

Ab 1.1.2026 wird eine geringfügige Beschäftigung das Arbeitslosengeld sperren. Ein beliebtes und wirtschaftlich durchaus sinnvolles Modell war: Beendigung des Dienstverhältnisses – damit das Arbeitslosengeld in Höhe von 55 % des täglichen Nettogehalts, maximal rd. 77 Euro pro Tag, zur Auszahlung kommt. Das heißt, man konnte bis zu rd. 2.300 Euro netto an Arbeitslosengeld beziehen. Dazu war es möglich, noch geringfügig bis zu rd. 550 Euro zu arbeiten, insgesamt daher bis zu 2.850 Euro pro Monat. Das geht ab 2026 nicht mehr. Eine geringfügige Beschäftigung killt das Arbeitslosengeld.

Einige Ausnahmen gibt es: Besteht die geringfügige Beschäftigung neben der pflichtversicherten Beschäftigung schon mehr als 26 Wochen, kann weiterhin geringfügig gearbeitet werden (z. B. jemand hat ein Dienstverhältnis mit 30 Stunden und hilft am Samstag mit 5 Stunden – geringfügig – beim Bäcker aus). Eine zweite Ausnahme gibt es, wenn jemand mehr als ein Jahr arbeitslos ist. Dann darf er oder sie 26 Wochen geringfügig arbeiten, ohne dass das Arbeitslosengeld wegfällt. Und wenn der 50er vorbei ist, entfällt die 26 Wochen-Befristung.

Tipp: im Zweifel nachfragen – vor der geringfügigen Anmeldung!

1. Oktober 2025
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