Zur Abwicklung
Unter die Fixkosten fallen grundsätzlich Geschäftsraummieten (wenn der Mietzins nicht reduziert werden konnte und in unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit steht), Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen (die nicht reduziert werden konnten), Lizenzkosten, Betriebskosten, Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation.
WICHTIG: Ein Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der Covid-Maßnahmen mindestens 50 % des Wertes verlieren, zählt ebenso.
Dazu kommt ein angemessener Unternehmerlohn in Höhe von maximal 2000 Euro pro Monat (analog der Regelungen aus dem Härtefallfonds).
Die für eine Überprüfung benötigten Unterlagen müssen bei Verlangen ausgehändigt werden, um eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen.
TIPP: Dokumentieren, dokumentieren …
VORSICHT: In den bisherigen Unterlagen und Informationen werden die Begriffe Zahlung, Ausgaben, Kosten usw. vermischt. Erfahrungsgemäß wird es um periodengerechte Ausgaben gehen. Es wird daher hoffentlich keinen Einfluss haben, wann die Zahlung erfolgt (denn dann wäre es unsinnig, jetzt Stundungen zu beantragen), sondern nur die Frage, für welchen Zeitraum die Kosten entstehen. Ebenso beim Umsatz: Auch hier wird es hoffentlich nicht auf den Zahlungseingang ankommen, sondern auf den Leistungszeitraum!