Neuigkeiten in der Sozialversicherung:

Die Zusammenlegung der Krankenkassen

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wird mit der gewerblichen Sozialversicherung zusammengelegt und heißt künftig Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Kleinere Krankenkassen werden mit größeren fusioniert, die Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen werden zur österreichischen Gesundheitskasse.

Ein Diskussions- und Beratungsthema war immer wieder die Frage der Mehrfachversicherung. Die betroffene Person musste Nachweise führen und Anträge stellen, um Mehrfachversicherung zu vermeiden oder rückerstattet zu erhalten. Ab dem Jahr 2019 soll dies automatisch und amtswegig funktionieren (die Kassen haben „eh“ alle Daten …).

Problematisch und ungelöst bleibt das Thema der Mehrfachversicherung im ASVG. Der Dienstnehmer erhält die Beiträge erstattet, die die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten. Dies gilt jedoch nicht für den Dienstgeber.

Für große Unternehmen:

Begleitende Kontrolle statt Betriebsprüfung!

Anstelle einer Außenprüfung (im Volksmund und allgemeinem Sprachgebrauch „Betriebsprüfung“ genannt) kann man eine begleitende Kontrolle beim Finanzamt beantragen. 
Diese Möglichkeit hört sich interessant an.

Notwendig ist jedoch, dass das Unternehmen (der Konzern) mehr als 40 Mio. Euro Umsatz pro Jahr erzielt. Weiters ist ein Antrag zu stellen, ein Gutachten eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers vorzulegen, dessen Inhalt bestätigt, dass ein wirksames Steuerkontroll­system vorliegt. Die Behörde erlässt dann einen Bescheid zur begleitenden Kontrolle.

Das Unternehmen hat unaufgefordert jene Sachverhalte offenzulegen, wo ein ernsthaftes Risiko einer abweichenden Beurteilung durch das Finanzamt besteht. Viermal jährlich finden Besprechungen mit dem Finanzamt mit Niederschrift statt.

Wird das alles erfüllt, erfolgen – solange keine Anzeigen oder Ähnliches stattfinden – keine Betriebsprüfungen.

1. Dezember 2018
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