Disqualifikation von Geschäftsführern

Seit Jahresbeginn ist es möglich, sich als Geschäftsführer zu disqualifizieren. Begeht man ab 1. 1. 2024 eine Straftat wie z. B. Bilanzfälschung oder ein Finanzdelikt, so entscheidet bei einem Strafausmaß von mehr als 6 Monaten der Richter, ob man weiter als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen bleibt. Die Disqualifikation endet drei Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung.

1. August 2024
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