Ein Hoch dem Ehestand!

Nach § 265 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gebührt einer Witwe (vermutlich auch einem Witwer) eine Abfertigung von 35 Witwenpensionen, wenn sie sich wieder verheiratet. Es endet ja die Witwenpension. Bei Scheidung lebt die Witwenpension wieder auf, wenn die Ehe nicht aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden der (ehemaligen) Witwe aufgelöst wurde.

Eine Witwe hat diese Bestimmung genutzt, sich 12-mal wiederverheiratet und wieder scheiden lassen. Sie hat 11-mal die 35 Witwen­pensionen kassiert! Beim letzten Mal hat dann das Gericht gemeint, die Scheidung sei rechtsmissbräuchlich gewesen.

1. Juni 2024
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