Eine kleine Steuerfalle!

In der GmbH ist die Ehefrau angestellt. Der Ehemann ist Geschäftsführer und hat einen Dienstwagen, den auch die Ehegattin gelegentlich benutzt.

Um alles – vermeintlich – korrekt zu machen, wurde der Sachbezug aufgeteilt. Rd. 14 % (134 Euro) versteuerte die Ehegattin, den Rest von rd. 86 % (826 Euro) der Ehemann, damit waren insgesamt 960 Euro als Sachbezug versteuert.

Bei der Abgabenprüfung wurde jedoch festgestellt, dass nur bei einer gleichzeitigen gemeinsamen Nutzung eine Aufteilung zulässig ist. Dies gilt zum Beispiel, wenn eine Dienstwohnung gemeinsam genutzt wird. Aber das Auto stand der Ehefrau alleine für gewisse Privatfahrten zur Verfügung. Es haben daher beide den Sachbezug laut Sachbezugsverordnung, also je 960 Euro pro Monat, zu versteuern und zur Sozialversicherung zu bezahlen!

Anmerkung: Die Argumentation des Steuerpflichtigen war wohl nicht hilfreich. Die Nutzung des Autos war sicherlich nicht aufgrund des Dienstverhältnisses möglich, sondern aufgrund der privaten Umstände. Damit kann nur ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis für den Ehegatten vorliegen. Komplett grotesk würde es ja, wenn z.B. noch ein Kind angestellt wäre und dieses auch gelegentlich das Fahrzeug benützen würde, dann hätte man schon drei Sachbezüge!

Tipp: Ein Auto ist immer einem Dienstnehmer zugeordnet! Bei Fahrgemeinschaften fährt immer nur derselbe Dienstnehmer!

1. Oktober 2025
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