Derzeit machen rund 400.000 Steuerpflichtige von den Pauschalierungsmöglichkeiten Gebrauch. Nun soll der Anwendungsbereich der Basispauschalierung ab 2025 ausgeweitet werden.
Die Umsatzgrenze steigt von 220.000 Euro auf 320.000 Euro pro Jahr. Die pauschalen Betriebsausgaben werden von 12 % auf 13,5 % erhöht werden. Ab 2026 sollen die Umsatzgrenze auf 420.000 Euro sowie die pauschalen Betriebsausgaben auf 15 % angehoben werden.
Unverändert sind im Falle der Pauschalierung Ausgaben für Material, Waren, Fremdleistungen, Sozialversicherungsbeiträge, Löhne und Gehälter steuerlich absetzbar.