Erweiterung und Erhöhung der Pauschalierungsmöglichkeiten

Derzeit machen rund 400.000 Steuerpflichtige von den Pauschalierungsmöglichkeiten Gebrauch. Nun soll der Anwendungsbereich der Basispauschalierung ab 2025 ausgewei­tet werden.

Die Umsatzgrenze steigt von 220.000 Euro auf 320.000 Euro pro Jahr. Die pauschalen Betriebsausgaben werden von 12 % auf 13,5 % erhöht werden. Ab 2026 sollen die Umsatzgrenze auf 420.000 Euro sowie die pauschalen Betriebsausgaben auf 15 % angehoben werden.

Unverändert sind im Falle der Pauschalierung Ausgaben für Material, Waren, Fremdleistungen, Sozialversicherungsbeiträge, Löhne und Gehälter steuerlich absetzbar.

1. Juni 2025
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