Gutscheinlösungen bei abgesagter Veranstaltung

Es gibt eine gesetzliche Regelung:

Bis 70 Euro kann der Veranstalter einen Gutschein ausgeben (auch wenn der Kunde z. B.
5 Tickets zu 60 Euro erworben hat; es zählt das einzelne Ticket).

Zwischen 70 und 250 Euro kann ein Gutschein über 70 Euro ausgestellt werden, der Rest ist zurückzuzahlen.

Über 250 Euro muss der Veranstalter 180 Euro zurückzahlen, der verbleibende Rest kann ein Gutschein sein.

Wenn der Gutschein bis 31. 12. 2022 nicht
eingelöst wird, ist der Veranstalter zur Rückzahlung verpflichtet.

Aber: Das gilt nicht, wenn Veranstalter die öffentliche Hand (Bund, Land, Gemeinde) oder ein von dieser mehrheitlich in deren Eigentum stehender Veranstalter ist!

1. Oktober 2020
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt