Kapitaleinkünfte versus Spekulationsgeschäft

Vorsicht bei Online Trading-Börsen: Sie erhal­ten auf Ihrer Online Trading-Börse alles Mögliche: Kryptos, Gold, Rohstoffe, Aktien, ETF’s usw. Bei Aktien und Investmentfonds geht man regelmäßig davon aus, dass diese dem Fixsteuersatz bzw. der Kapitalertragsteuer von 27,5 % unterliegen. (Die sogenannten „steuer­einfachen“ Veranlagungen.) Dies ist bei vielen Online Trading-Börsen allerdings nicht so. Lesen Sie die AGB’s und Informationen. Sie kaufen meist keine Aktien, sondern derivative Instrumente, die im Hintergrund auf dem Kurs der jeweiligen Aktie basieren. Anzeichen dafür sind, dass sie keine ganzzahligen Aktienmengen kaufen (z. B. 1,3754 Stück statt 1 Stück) oder Hebel anklicken können (Aktienkursänderung mal 10, mal 50).

Steuerlich können Spekulationsgeschäfte vorliegen, für die der Normalsteuersatz und die 365 Tage-Frist gilt. Bei Trades innerhalb von 365 Tagen steuerpflichtig, darüber steuerfrei.

1. August 2021
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