Rechtssplitter:

Und immer wieder der Versuch, die Steuer mit Sachverhalten an den Grenzen des Steuerrechts auszubremsen: Eine dieser Grenzen ist die Steuerfreiheit von Spekulationseinkünften.

Verkauft man aus dem Privatvermögen etwas Bewegliches, so ist der Gewinn steuerfrei, wenn seit dem Erwerb mehr als ein Jahr Zeit vergangen ist. Bei Autos und Motorrädern funktioniert das grundsätzlich, doch leider sinkt der Wert im Laufe der Zeit, und es entsteht so ein Spekulationsverlust.

Besser kann das bei Kunst, Schmuck, Oldtimern etc. verlaufen.

Wie auch immer. Ein Künstler hatte die Idee, alle seine Werke vorab seiner Ehegattin zu schenken. Er ging zum Notar (Notariatsakts-pflicht für Schenkungen, die nicht sofort übergeben werden) und errichtete einen Schenkungsvertrag.

Die Ehegattin verkaufte (nach Ablauf der Jahresfrist) immer wieder einzelne dieser Werke und beließ die Einnahme steuerfrei. Anschaffungskosten gab es ja keine, und der Gewinn entstand außerhalb der Spekulationsfrist.

Das Finanzamt versuchte natürlich alles, um Steuern zu erhalten. Letztlich schrieb es dem Künstler Steuern vor. Die Werke wurden ja von ihm erstellt, dann aber aus seinem Betrieb entnommen und der Ehegattin geschenkt. Folge: Steuer auf den Entnahmewert, der etwa dem Verkaufserlös entsprach.

Und wie erfuhr das Finanzamt von der ganzen Sache? Käufer der Sammlung war ein Bundesland, und von dort ging eine Kontroll­mitteilung aus. Das Steuersystem ist halt doch sehr engmaschig …

1. Februar 2025
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