Registrierkassenpflicht

Was wird bei Verfehlungen zur Registrierkassenpflicht wie bestraft (werden)?

Bis Ende März 2016: keine Strafen – Phase 1
April bis Juni 2016: keine Strafen, wenn besondere Gründe vorliegen (bestellt, aber noch nicht geliefert; Software ist in Programmierung, aber noch nicht fertig; ) – Phase 2

In dieser Phase wird es einige tausend Betriebsbesichtigungen und „Beratungen“ durch die Finanz geben. Es gibt auch schon ein „Compliance“- Formular mit mehreren Seiten. 
Die Frage der Bestrafung wegen Verstoßes gegen die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht hat jedoch nichts mit der Schätzungsbefugnis zu tun. Sie werden vielleicht nicht bestraft, weil Sie die Registrierkasse ohnehin bereits bestellt haben, Sie können jedoch die Schätzungsbefugnis der Finanz aufgrund des Fehlens der Registrierkasse im 1. und 2. Quartal 2016 nicht verhindern.

Ab Juli 2016: Strafen! 
Alles muss funktionieren …

TIPP: Wir empfehlen, eine kurze Sachverhalts­darstellung bei der Finanz vorzulegen (Schreiben, wie die Belegerteilung- und Registrierkassenpflicht umgesetzt wird). Dies kann jedenfalls strafmindernd /vermeidend sein, selbst wenn „man“ etwas falsch macht.

1. Februar 2016
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