Spenden für Kriegsopfer

Bei der Hochwasserkatastrophe in den Jahren 2002/2003 sind Bestimmungen in das Steuer­recht gekommen, die Spenden für Opfer von Katastrophen beim Empfänger steuerfrei stellen und Werbungskosten/Betriebsausgaben beim Spender zulassen. Notwendig ist aber eine Nennung/Bekanntgabe, dass Kriegsopfer unterstützt wurden, z. B. auf der Homepage.

1. April 2022
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