Seit einigen Jahren können für Wohngebäude sowohl im betrieblichen als auch im „privaten“ Bereich – sprich bei Vermietungen – im ersten Jahr 4,5 % und im zweiten Jahr 3 % Abschreibung geltend gemacht werden.
Jetzt erfolgt eine Erhöhung auf dreimal 4,5 % Abschreibung für Wohngebäude, welche zwischen 1. 1. 2024 und 31. 12. 2026 fertiggestellt werden. Es muss das Wohngebäude allerdings dem sogenannten Gebäudestandard Bronze entsprechen. Was das ist? Details findet man unter klimaaktiv.at/bauen-sanieren.
Und es gibt die in der Folge angeführten „Muss-Kriterien“.
Standort:
Eine Haltestelle des öffentlichen Verkehrs und zwei Einrichtungen zur täglichen Grundversorgung müssen innerhalb einer Luftlinie von 1000 m zum Gebäude liegen.
Energie und Versorgung:
Das Gebäude muss luftdicht (!!) sein. Dies muss nachgewiesen werden und diversen Energiebedürfnissen genügen. Im Wesentlichen dürfen bei sanierten Gebäuden im Jahr nicht mehr als 14 Kilowattstunden pro Quadratmeter verbraucht werden, bei Neubauten 9 Kilowattstunden. Fossile Energieträger sind ausgeschlossen.
Baustoffe:
Diverse Materialien sind ausgeschlossen, und der Ökoindex muss berechnet und dokumentiert werden.
Wohnqualität und Komfort:
Da das Gebäude luftdicht sein muss, ist ein Nachweis über die Gewährleistung der erforderlichen Luftqualität notwendig. Für den Sommer ist zu berechnen, ob die Temperatur im vertretbaren Bereich bleibt.
Für die Gebäudestandards Silber und Gold gibt es noch zusätzliche Punkte – die allerdings für steuerliche Themen irrelevant sind.
Tipp: Die höhere Abschreibung (4,5 %, 4,5 % und 4,5 % gegenüber 4,5 %, 3 % und 1,5 %) verursacht vermutlich gerade bei Sanierungen erheblich höhere Kosten und aufwändigere Administration – was sich steuerlich wohl nur bei größeren Gebäuden auszahlt.