Wie wird man Geschäftsführer?

Die Einstiegshürden für die Organfunktion Geschäftsführer sind in Österreich überraschenderweise sehr niedrig. Notwendig sind Handlungsfähigkeit und Eigen­berechtigung. Letztere gibt es nur bei natürlichen Personen, somit sind niemals juristische Personen Geschäftsführer.

Eine weitere Anforderung gibt es für Geschäftsführer von Gesellschaften, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Bevor ein Geschäftsführer ernannt wird, bedarf es einer öffentlichen Ausschreibung nach dem Stellen­besetzungsgesetz.

Es ist weder ein inländischer Wohnsitz noch eine bestimmte Staatsbürgerschaft, ein Aufenthalt im Inland oder Ähnliches notwendig.

Vorstrafen und Insolvenz­verfahren können nur Gewerbeausschließungsgründe auslösen, jedoch nicht die Funktion des Geschäftsführers per se ausschließen. Nicht möglich ist jedoch die gleichzeitige Tätigkeit als Geschäftsführer und als Aufsichtsratsmitglied oder Prokurist.

Ist eine Einschränkung für Geschäftsführerbestellungen im Gesellschaftsvertrag zulässig? Ja, Einschränkungen zum Beispiel aufgrund des Alters (Höchstalter), der Ausbildung und der Familienzugehörigkeit sowie eine Anlehnung an die Gewerbebefugnis sind zulässig.

Einige kritische Fragen, bevor man zur Geschäftsführerbestellung schreitet:

  • Umgang des Kandidaten mit Mitarbeitern?
  • Widerstand von Minderheitsgesellschaftern, der sachlich gerechtfertigt ist?
  • Erfahrungen (Alter, Branche, Aufgaben, …)?
  • Kooperation mit anderen Geschäftsführern?
  • Qualifikation in fachlicher Hinsicht?
  • Unternehmensbedarf oder Versorgung eines Familienmitgliedes?

Aber auch Überlegungen aus der Sicht des Kandidaten:

  • Finde ich mich hier wieder, kann ich Änderungen bewirken?
  • Wie oft wird gewechselt? (Historie, Firmenbuchauszüge!)
  • Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft? (Wieder die Firmenbuchauszüge!)
  • Qualitätsbewusstsein, Unternehmenskultur?
1. April 2019
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt