Zinsen beim Finanzamt ab 1. 10., Vorauszahlungen zur Sozialversicherung ...

Seit vielen Jahren dürfen wir Sie erinnern, dass ab 1.10. beim Finanzamt Zinsen für Nachzahlungen zu laufen beginnen. Sie sind zwar niedrig, aber dennoch ärgerlich. Um diese Zinsen zu vermeiden, kann eine sogenannte freiwillige Anspruchszahlung geleistet werden.

Was ist zu tun?

Einzahlung auf das richtige Steuerkonto,
Nennung von Steuernummer, Abgabenart
(E 01-12/2016 oder K 01-12/2016) und Betrag. Zahlt man im Vergleich zum künftigen Bescheid zu wenig ein, wird nur die Differenz verzinst. Zahlt man zu viel ein, bekommt man den zu viel bezahlten Betrag unverzinst zurück.

Im letzten Quartal des Kalenderjahres sind wieder einige Zahlungen wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld zu leisten. Ihre Betreuerin wird sich melden, weil auch die Zahlung von Sozial­versicherungsbeiträgen im „richtigen“ Jahr eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit ist.

Möglicherweise sind auch noch Investitionen zu tätigen oder Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag anzuschaffen. Planen Sie ihre Aus­gaben und sprechen Sie mit ihrer Betreuerin, um ein optimales Ergebnis für 2017 zu erreichen!

1. Oktober 2017
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