Neue Regeln bei Überweisungen

Ab Februar 2016 wird es bei den Kontoauszügen keine gescannten Beilagen mehr geben. Wenn Sie Online-Banking verwenden, werden Sie künftig keine Anhänge haben, Sie können keine Details einer Zahlung sehen (bisher oft ein gescannter Beleg). Der Zahlungsempfänger kann nur noch jene Details und Informationen lesen, welche unter „Verwendungszweck“ ersichtlich sind.

Papier-Zahlscheine werden künftig für den Zahlungsempfänger problematisch!

Bei Zahlungen an das Finanzamt ist Electronic Banking die gesetzlich vorgeschriebene Form!
Nur jene Steuerpflichtigen, denen diese Zahlungsform nicht zumutbar ist, dürfen weiterhin mit Papier-Zahlschein an das Finanzamt überweisen. Zumutbar ist es jedem, der auch andere Überweisungen mittels Electronic Banking vornimmt. Dazu soll noch eine eigene Verordnung erlassen werden.

Vorsicht: Wenn Ihr Electronic Banking eine Funktion „FINANZAMTSZAHLUNG“ besitzt, ist diese Funktion verpflichtend zu verwenden; das heißt, „normales“ Electronic Banking ist ebenfalls nicht zulässig.

Was passiert, wenn Sie trotzdem „irgendwie doch nicht“ mit Electronic Banking-Finanzamtszahlung überweisen? Das Finanzamt kann Zwangs- und Ordnungsstrafen verhängen. Die Zahlung kann – da diese nicht ihrer Steuernummer zugeordnet wird – als nicht fristgerecht gelten, was durchaus Säumniszuschläge auslösen kann.

TIPPS: Wenn Sie über ihre Bank zahlen und überweisen: Verwenden Sie unbedingt Electronic Banking und die Finanzamtszahlungsfunktion.

Wenn Sie – wie es nach wie vor viele Bürger tun – mit Zahlschein zahlen: Ihr Kundenbetreuer in der Bankfiliale soll in sein EDV-System die Überweisung eintippen und die Funktion „Finanzamtszahlung“ verwenden; Sie zahlen ja nicht zuletzt auch dafür.

Eine komfortable Variante ist das „EPS-Verfahren“ – was Electronic Payment Standard bedeutet. Dieses ist in Finanz-Online aufrufbar und stellt alle gemeldeten Abgaben und Vorauszahlungen (Einkommensteuer und Körperschaftssteuer) sowie auch Rückstände in ihr Online-Banking-System, wo Sie die Zahlung nur noch freigeben müssen.

1. Februar 2016
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