Freie Berufe haben meist (eine) k(l)eine Betriebsstruktur.
Einige wenige Mitarbeiter, gemietete Betriebsräumlichkeiten, geringer Materialeinkauf.
Fast alle freien Berufe führen Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen!
Daher beziehen sich diese Tipps speziell auf diese Art der Ergebnisermittlung.
Vorauszahlungen von Ausgaben für das nächste Kalenderjahr sind steuerlich absetzbar!
Es gibt keine Inventur, daher sind Wareneinkäufe, Werkzeugeinkäufe etc. im Jahr der Zahlung voll absetzbar!
Besprechungsraum, Ordination im eigenen Haus/Wohnung? Vorsicht Berufsrecht! Was nicht geht ist das „Arbeitszimmer“ zu Hause
Kilometergeld für Fahrrad, KFZ, das sich nicht im Betriebsvermögen befindet
Der Experte kann hier helfen!

Eine Frage, die bei tatsächlichen Verkaufsverhandlungen wichtig ist, aber auch bei Erbschaft und Schenkung.
Es gibt das Fachgutachten unserer Kammer (KFS BW1). Dieses findet sich als Bewertungsmethode in vielen Gesellschaftsverträgen. Daneben gibt es sogenannte Multiplikatormethoden.
Der Unternehmenswert errechnet aus den zukünftigen Erfolgen (die man schätzen und planen muss) und einer Renditeerwartung den Unternehmenswert aus. Das Prinzip: ein Unternehmen erwirtschaftet 100.000 Gewinn pro Jahr. Der Käufer (oder Verkäufer) erwartet eine jährliche Rendite von 8 %. Damit ergibt sich ein Unternehmenswert von 100.000 dividiert durch 8 %, somit 1.250.000. Abzuziehen sind natürlich Schulden, dazu zu zählen ist das Umlaufvermögen.
Selbstverständlich ist es nicht ganz so einfach und muss detaillierter gerechnet werden. Aber – eine erste Hilfestellung mit Anleitungen findest Du hier:
Unternehmensbewertung (Online-Rechner)
Die Multiplikatormethoden sind einfach:
Man nimmt den Umsatz multipliziert mit einem (branchenüblichen) Prozentsatz. Oder man nimmt den Gewinn mit einem Multiplikator. Aber auch hier muss der Gewinn (die Berechnungsbasis) passend ermittelt werden. Multiplikatoren werden regelmässig veröffentlicht - z.B. https://www.dub.de/kmu-multiples/
Wir arbeiten mit BMD – einer Standardsoftware, die sicherlich 99 % der notwendigen Informationen liefern kann.
Was sich bewährt hat:
Was meist nicht so toll läuft:
Bei Dienstleistern, IT und andere ist die Nutzung von Pauschalierungen oft eine interessante Vorgangsweise zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens!
Was kostet das Auto je Kilometer? Was kostet der Sachbezug?
Unsere Excel-Tabelle ermöglicht eine einfache Berechnung:
Rechtsform
Umsatzaufzeichnungen – Registrierkasse
Umsatz pro Stunde, Öffnungszeiten, Mitarbeitereinsatz
Kollektivvertrag & Arbeitszeitregelungen
Preise
Wareneinsatz und Aufschläge
Investitionen & Miete im Verhältnis zum Umsatz
Pauschalierung – diese ist bei Kleinbetrieben sehr interessant!
Soll ich für einen Kostenvoranschlag was verlangen?
Soll ich meine Leistungen pauschal anbieten oder nach tatsächlichen Leistungen?
Wie hoch ist mein Regiekostensatz (Stundensatz)?
Wie bringe ich Reisekosten und Auslösen Diäten in den Preisen unter?
Wie komme ich zu meinem Geld, ohne zu viel Risiko zu nehmen?
Soll ich bei Ausschreibungen mitmachen? Mit all den für mich nachteiligen Bedingungen?
Ja, Kostenvoranschlag kostet was. Man kann ja bei Auftragserteilung einen Teil davon gutschreiben.
Pauschal oder nach tatsächlicher Leistung: beides hat plus und minus. Jedenfalls ist notwendig, die Leistungen genau zu beschreiben und abzugrenzen. Beim Pauschal will der Kunde mehr hineinreklamieren. Bei Abrechnung nach Leistung will er was rausstreichen.
Und zum Regiekostensatz … auf unserer Homepage gibt es einen Rechner. Die untenstehende Exceltabelle hilft ebenso. Ein guter Richtwert für die Untergrenze ist Brutto pro Monat * 2,1 % für den Stundensatz…
Bei den Reisekosten und Diäten ist die Empfehlung, diese immer separat anzusetzen. Ist dies nicht möglich, so lässt sich grob kalkulieren: Reisezeit mal Regiestundensatz plus Fahrzeugkosten. Zum Beispiel: Handwerker aus St. Pölten fährt nach Wien. 2 Stunden Reisezeit zu den 8 Stunden Arbeit, daher zum Regiestundensatz 25 % dazuschlagen plus 140 km * Kilometersatz.
Das Ausfallsrisiko bei Handwerk und Gewerbe ist bei größeren Aufträgen ein wesentliches Thema. Hilfen: Anzahlungen, Zahlungsplan, Teilrechnungen, Bankgarantien (insb. Für den letzten Teil), … Den Kunden vorweg überprüfen (KSV, Creditreform, Firmenbuch, HFU Liste, …)
Ausschreibungen sind ein eigenes Thema. Wir beobachten eine Spezialisierung von Unternehmen. Es gibt Kunden, die machen grundsätzlich kein Ausschreibungsgeschäft, andere machen dies umfangreich und haben daher entsprechendes know-how aufgebaut. Und nicht jede Vertragsbedingung muss immer akzeptiert werden.
Die meisten Möglichkeiten zur steuerlichen Gewinnermittlung haben Land- und Forstwirte.
Es stehen die echten Gewinnermittlungsverfahren zur Verfügung: Einnahmen/Ausgaben - Rechnung oder Bilanzierung.
Um Klein- und Mittelbetrieben die Mühen dieser Gewinnermittlung zu ersparen gibt es die Pauschalierungsverordnung. So können Land- und Forstwirte ihren steuerlichen Gewinn im Rahmen einer Vollpauschalierung ermitteln. Es gibt hier eine Einheitswertgrenze, bis zu der das erlaubt ist. Möglich ist auch, in Form einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung die Ausgaben pauschaliert zu ermitteln (mit z.B. 70 % der Einnahmen !!, zusätzlich sind noch Personalkosten, Sozialversicherung und Zinsen abziehbar).
Daneben gibt es für diverse Nebentätigkeiten ebenfalls Pauschalierungsmöglichkeiten.
Bei der Umsatzsteuer sagt der Gesetzgeber: Die zu zahlende Umsatzsteuer entspricht der Vorsteuer, die Umsatzsteuer für Land- und Forstwirte beträgt Null! Dies gilt bis zu einer bestimmten Grenze. Der Landwirt kann aber optieren und in die normale Umsatzsteuer wechseln. Hier gibt es Bindungsfristen, etc.
Sozialversicherung ist ein eigenes Thema. Grundsätzlich schreibt die Sozialversicherung der Selbständigen die Beiträge nach dem Gewinn zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge vor. Bei Landwirten passiert dies anhand des Einheitswerts. Der Landwirt kann aber auch hier optieren. Vorsicht: Bindung!
| Umsatzsteuer | Einkommensteuer | Sozialversicherung |
| Pauschalierung - keine Ust | Vollpauschalierung | Einheitswert |
| Option in die Ust | Teilpauschalierung | große Option |
| Einnahmen/Ausgaben Rechnung | kleine Option | |
| Bilanzierung | Differenzvorschreibung | |
| Mitversicherung |