Steuergestaltung für 2021 ist noch bis Jahresende möglich! Wie jedes Jahr können Sie durch Zahlungen und Maßnahmen noch Steuerersparnisse erzielen:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro sind sofort absetzbar.
- Bei Investitionen über 800 Euro wirken noch Abschreibungen bei Inbetriebnahme im heurigen Jahr.
- Zahlungen an Sozialversicherung bei Einnahmen/Ausgaben-Rechnern: Möglich sind Nachzahlungen für vergangene Jahre, Zahlungen für das Jahr 2021 und Vorauszahlungen für das Jahr 2022.
- Gewinnfreibetrag: Gab es heuer Investitionen? Eventuell Wertpapiere anschaffen, um den Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen!
- Für den Fixkostenzuschuss 800 läuft die Antragsfrist am 31. 12. 2021 ab!
- Freibeträge für Firmenveranstaltungen und Mitarbeitergeschenke nutzen (jährlich 365 und 186 Euro pro Mitarbeiter)!
- Für Arbeitnehmerveranlagung, Energieabgabenvergütung usw. ist das Antragsfristende für 2016 der 31. 12. 2021.
- Gewinnrealisierung ins Jahr 2022 verschieben (Schlussrechnung/Abrechnung im nächsten Jahr)!
- Gewinnausschüttungen sind heuer zwar möglich, sollten im Hinblick auf die Richtlinien diverser Förderungen aber nur in angemessener Höhe vorgenommen werden. Nach Möglichkeit ins Jahr 2022 verschieben!
Die Verlängerung von Corona-Hilfspaketen ist aufgrund der derzeitigen Situation zu erwarten. NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.
Wird (z. B. bei 2G-Kontrollen) wegen Verstößen eine Verwaltungsstrafe verhängt, werden die Hilfen für den jeweiligen Monat rückgefordert.