Bei der Hochwasserkatastrophe in den Jahren 2002/2003 sind Bestimmungen in das Steuerrecht gekommen, die Spenden für Opfer von Katastrophen beim Empfänger steuerfrei stellen und Werbungskosten/Betriebsausgaben beim Spender zulassen. Notwendig ist aber eine Nennung/Bekanntgabe, dass Kriegsopfer unterstützt wurden, z. B. auf der Homepage.