Kleine Feindseligkeit beim Elektroauto

Die Luxustangente für PWK und Kombi liegt seit etwa 20 Jahren bei 40.000 Euro! Dies könnte man wohlmeinend auch als Lob für die Effizienz des Kapitalismus in der KFZ Erzeugung sehen, denn die Inflation seit damals beträgt rd. 65 %. Somit wäre der korrekte Wert der Angemessenheit im Jahr 2024 rd. 66.000 Euro. Wie auch immer.

Jetzt kam der Verwaltungsgerichtshof zu folgender juristisch korrekter, wirtschaftlich jedoch atemberaubender Erkenntnis: Kauft man ein Elektroauto um 59.900 Euro, so erhält man ja die 6.666,67 Euro Vorsteuer zurück (20 % Umsatzsteuer von höchstens 40.000 brutto). Die Luxustangente war immer ein „Bruttobetrag“. Bekommt man die Vorsteuer zurück, so sinkt also die Luxustangente auf 33.333,33 Euro. Kauft man aber ein Elektroauto um mehr als 80.000 Euro, so liegt die Luxustangente wieder bei 40.000 Euro.

Lebensnähe, Verwaltungsvereinfachung, grüne Wende und Fairness – perfekt umgesetzt …

Tipp 1: Das Elektroauto ist dann interessant, wenn es der Dienstnehmer privat verwendet, da kein Sachbezug anfällt.

Tipp 2: Das Elektroauto ist steuerlich uninteressant, wenn keine private (Mit-)Verwendung gegeben ist.

Tipp 3: Kalkulieren Sie den – möglicherweise – sehr niedrigen Wiederverkaufswert ein.

Tipp 4: Zum Steuersparen für den Dienstgeber ist das Elektroauto nur wenig hilfreich.

1. August 2024
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