Kilometergeld 0,50 Euro je Kilometer; max. 30.000 km pro Jahr für motorbetriebene KFZ, für Fahrrad 3.000 km pro Jahr
„Diäten“ oder Taggelder: 30,00 Euro pro Tag; 2,50 Euro je angefangener Stunde ab 3 Stunden, maximal 12 Stunden
Nächtigungsgeld: Belege (Hotelrechnungen) ohne Obergrenze, ohne Nachweis 17,00 Euro pro Nacht
Zusätzlich zum Kilometergeld können Parkkosten und Mautbeträge abgesetzt oder vergütet werden.
Und ebenfalls neu: Für Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmittel können die fiktiven Kosten vergütet und abgesetzt werden, wenn der Dienstnehmer eine private Dauerkarte besitzt, Obergrenze ist der Betrag von 2.450,00 Euro je Dienstnehmer.