Steuerpflicht beim Klimabonus für „Gutverdienende“

Vor einigen Jahren gab es die Idee der Politik (niedrige Inflation, negative Zinsen, zu geringer Konsum), es doch einmal mit „Helikoptergeld“ zu versuchen. Man drucke Geld (oder mache Schulden) und verteile es an alle und jeden. Helikoptergeld war kein so guter Name, daher die Umbenennung auf Klimabonus: Geld vom Staat also für wirklich jeden, das Ganze noch dazu steuerfrei.

Jetzt ist die Politik aber zur Erkenntnis gelangt, dass dies sozial ungerecht sei und Gutverdiener den regionalen Klimabonus versteuern müssen (ab 2024). Grenze: 66.612,00 Euro Jahreseinkommen, damit kommen 48 oder 50 Prozent Einkommensteuer zurück in die Staatskasse.

Interessante Fragen stellen sich zur Abwicklung. Wird diese vom Finanzamt automatisch wahrgenommen (wie bei einigen anderen Förderungen), bedarf es einer Erklärung? Was ist, wenn man Gutscheine erhalten hätte und sie nicht abgeholt hat, dennoch aber eine Meldung vorliegt? Gibt es eine Rückwirkung? Gilt diese Bestimmung überhaupt?

1. Februar 2025
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