Provisorien bleiben ewig: der Spitzensteuersatz von 55 %

Der Spitzensteuersatz von 55 % bei der Einkommensteuer ab 1 Million Jahreseinkommen wurde befristet eingeführt. (Motto: Die Reichen …) Dieser Spitzensteuersatz wird nunmehr – wieder befristet – bis inklusive 2029 verlängert. Betroffen vom Spitzensteuersatz sind österreichweit einige hundert Steuerpflichtige.

Man fragt sich natürlich, warum das der Politik so wichtig ist. Bei der Wettbewerbsfähigkeit, Standortpolitik usw. ist dieser hohe Steuersatz ein Nachteil. Staaten werden anhand der Steuersätze verglichen. Und die 55 % sind dabei – auch wenn dieser Satz fast nie zur Anwendung kommt – nicht hilfreich, noch dazu in Kombination mit dem Abzugsverbot für Gehälter über 500.000 Euro pro Jahr beim Dienstgeber.

Spitzenkräfte lockt man mit günstigen Steuersätzen. Bei Gehältern über 1 Million umfasst die Steuerbelastung einiges: 55 % Lohnsteuer für den Empfänger. Und für den Dienstgeber kommen Körperschaftsteuer von 23 % (weil das Gehalt steuerlich nicht absetzbar ist) sowie Nebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer, betriebliche Vorsorge) von nochmals rund 7 % dazu. Das heißt, von 130 Euro brutto bleiben dem Dienstnehmer 45 Euro. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt 65 %! Das ist wohl kein Leistungsanreiz!

Warum bleibt dieser hohe Steuersatz dennoch? Weil die Kapitalertragsteuer (KESt) als Verfassungsgesetz damit verknüpft ist. Die KESt hat halb so hoch zu sein wie der Spitzensteuersatz. (Früher 25 %, jetzt 27,5 %; nur Zinsen blieben auf den 25 %). Und hier geht es dem Staat um wirklich, wirklich viel Geld!

1. April 2025
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