Informationen des Geschäftspartners

Der Europäische Gerichtshof entschied in einer Angelegenheit gegen Dun & Bradstreet, einer international tätigen Ratingagentur. Die Datenschutzgrundverord­nung sieht vor, dass bei automatisierten Entscheidungen der Geschäftspartner die angewendeten Verfahren und Grundsätze erläutern muss. Ebenso ist das erzielte Ergebnis zu erläutern, und zwar in leicht verständlicher Form.

Ebenso muss dargelegt werden, in welchem Ausmaß eine Veränderung bei personenbezogenen Daten zu einem anderen Ergebnis geführt hätte. Die Komplexität eines automatisierten Entscheidungssystems entbindet den Vertragspartner nicht von dessen Erläuterungspflicht. Grenzen werden in Hinblick auf Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Rechte Dritter gesetzt.

Tipp: Wenn Bonitätsbewertungen, Ratings etc. (bei Ratingagenturen, Auskunfteien, aber auch Kreditinstituten) nicht schlüssig sind – nachfragen, erläutern lassen, Daten nachliefern, verhandeln. Die Bonitätsauskünfte sind für Ihre Finanzierungskosten und Ihre Kreditwürdigkeit sehr wichtig!

1. August 2025
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