Das gesetzliche Pensionsantrittsalter beträgt 65 Jahre. (Pensionsantritt nach Vollendung des 65. Lebensjahres) Für Frauen galten lange Zeit 60 Jahre, aus der Pensionsreform Anfang der 2000er-Jahre erfolgt jetzt die schrittweise Anhebung auf 65 Jahre.
Ein früherer Pensionsantritt ist mit der Hacklerpension möglich (diese heisst nun Frühstarterbonus, wird aber im Tagesgebrauch unverändert als Hacklerregelung bezeichnet). Pensionsantritt ist mit 62 (Männer) bzw. 60 (Frauen) möglich. Notwendig sind 540 Versicherungsmonate (also 45 Jahre) bei Männern, bei Frauen erfolgt gestaffelt eine Angleichung.
Die andere Form eines Pensionsantritts vor 65 ist die Korridorpension. Dies war bisher ab dem 62. Geburtstag möglich. Durch die Geldnot des Staats (und der Pensionsversicherungen) wird dies ab nächstem Jahr schrittweise auf den 63. Geburtstag verschoben. Übersetzt: Für alle nach dem 31.3.1965 geborenen Männer gilt der 63., für alle nach dem 31.10.1966 geboren Frauen ebenso. Notwendig sind derzeit 480 Versicherungsmonate (40 Jahre), künftig 504 oder 42 Jahre.
Und wieviel darf man dazuverdienen?
Eine häufige Frage bei Pensionsantritt! Bis zum 65. Geburtstag höchstens geringfügig (außer Politiker, die dürfen mehr), wobei nur aktive Einkünfte zählen. Passive Einkünfte wie zum Beispiel aus Vermietung, Zinsen, Dividenden etc. schaden auch der Pension vor 65 nicht. Und ab dem 65. Geburtstag gibt es ohnehin keine Grenze. Allerdings sind die Einkünfte (zusätzlich zur Pension) zu versteuern, und gegebenenfalls unterliegen sie (wieder) der Sozialversicherung.