Die Buchungsmitteilung des Finanzamtes sieht harmlos aus, ist es aber nicht. Besteht ein fälliger Rückstand, so wird dieser zum Rückstandsausweis und ist – wie ein Gerichtsurteil – exekutierbar.
Jetzt hat das Finanzamt entdeckt, dass ja in FinanzOnline eine Bankverbindung hinterlegt ist und dass in den eingereichten Unterlagen wie den Bilanzen die Bankverbindungen angeführt sind. Und das wird genutzt. Das Finanzamt führt Exekutionen direkt bei der Bank durch – mit allen Spesen, die dazugehören.
Tipp: Begleichen Sie die Rückstände oder beantragen Sie Zahlungserleichterungen! Eine Exekution durch das Finanzamt bei der eigenen Bank ist – gelinde gesagt – nicht hilfreich.