
Eine Frage, die bei tatsächlichen Verkaufsverhandlungen wichtig ist, aber auch bei Erbschaft und Schenkung.
Es gibt das Fachgutachten unserer Kammer (KFS BW1). Dieses findet sich als Bewertungsmethode in vielen Gesellschaftsverträgen. Daneben gibt es sogenannte Multiplikatormethoden.
Der Unternehmenswert errechnet aus den zukünftigen Erfolgen (die man schätzen und planen muss) und einer Renditeerwartung den Unternehmenswert aus. Das Prinzip: ein Unternehmen erwirtschaftet 100.000 Gewinn pro Jahr. Der Käufer (oder Verkäufer) erwartet eine jährliche Rendite von 8 %. Damit ergibt sich ein Unternehmenswert von 100.000 dividiert durch 8 %, somit 1.250.000. Abzuziehen sind natürlich Schulden, dazu zu zählen ist das Umlaufvermögen.
Selbstverständlich ist es nicht ganz so einfach und muss detaillierter gerechnet werden. Aber – eine erste Hilfestellung mit Anleitungen findest Du hier:
Unternehmensbewertung (Online-Rechner)
Die Multiplikatormethoden sind einfach:
Man nimmt den Umsatz multipliziert mit einem (branchenüblichen) Prozentsatz. Oder man nimmt den Gewinn mit einem Multiplikator. Aber auch hier muss der Gewinn (die Berechnungsbasis) passend ermittelt werden. Multiplikatoren werden regelmässig veröffentlicht - z.B. https://www.dub.de/kmu-multiples/