Im Handel und Gastronomie werden Gutscheine verkauft. Handwerker erhalten Anzahlungen usw. Wie sind diese steuerlich zu behandeln?
Der Umsatz erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem der Gutschein eingelöst wird. Allerdings sieht die Umsatzsteuer vor, dass diese bereits bei Zahlung zu leisten ist. Ausnahme: Es ist nicht klar, welcher Steuersatz zur Anwendung kommt.
Rechtlich besteht in der Regel eine Einlösepflicht von 30 Jahren für Gutscheine! Unternehmensrechtlich handelt es sich um eine Verbindlichkeit, die sich am Erfüllungsbetrag orientiert. Ergeben Daten aus der Vergangen-heit, dass nur noch rd. 3 % der Gutscheine, die älter als drei Jahre sind, eingelöst werden, so ist die Verbindlichkeit auf diesen Betrag zu reduzieren. Fraglich ist die Umsatzsteuer, es liegt ja kein Leistungsaustausch vor!