Sachbezug für Fahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von Null

Für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Kfz mit einem CO₂-Ausstoß von Null ist ab 2027 ein Sachbezugswert anzusetzen.
Für das Jahr 2027 ist das ein Sachbezug in der Höhe von 0,375 % der Anschaffungskosten (inkl. USt?? und NoVA), maximal 180 Euro im Monat.

Ab dem Jahr 2028 wird der Sachbezugswert auf 0,625 % der Anschaffungskosten (ebenfalls inkl. USt und NoVA) erhöht werden, aber mit 300 Euro pro Monat begrenzt sein.

1. August 2026
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