Auftraggeberhaftung: 40 % des Werklohns bei Arbeitskräfteüberlassung am Bau

Seit 1. Jänner 2026 gibt es in Österreich eine neue 40 %-Regel bei der Auftraggeberhaf-tung – aber nur bei Arbeitskräfteüberlassung.

  • Normale Bauleistung oder Reinigungs-leistung am Bau: weiterhin 25 % Haftung
    1. 20 % Sozialversicherung
    1. 5 % lohnabhängige Abgaben
  • Arbeitskräfteüberlassung: insges. 40 %
    1. 32 % Sozialversicherung
    1. 8 % lohnabhängige Abgaben.

Zur Erinnerung:

Findet sich der Subunternehmer nicht auf der sogenannten „HFU“- Liste, wird der Auftraggeber im Insolvenzfall des Subunternehmers zur Haftung herangezogen.

Zum Teil schon bekannt: Kürzlich wurden mehrere steuerrechtlich relevante Gesetze beschlossen.

1. Oktober 2026
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