Seit 1. Jänner 2026 gibt es in Österreich eine neue 40 %-Regel bei der Auftraggeberhaf-tung – aber nur bei Arbeitskräfteüberlassung.
Zur Erinnerung:
Findet sich der Subunternehmer nicht auf der sogenannten „HFU“- Liste, wird der Auftraggeber im Insolvenzfall des Subunternehmers zur Haftung herangezogen.
Zum Teil schon bekannt: Kürzlich wurden mehrere steuerrechtlich relevante Gesetze beschlossen.