Ab 1.1. 2016 (mit einigen Ausnahmen) ändern sich die Ausnahmen vom 20 %- Umsatzsteuersatz, dabei gibt es allerdings wieder Ausnahmen!
Zur Erinnerung: Der Normalsteuersatz bei der Umsatzsteuer beträgt 20 % vom Nettobetrag. Ein Katalog von Leistungen ist umsatzsteuerbefreit (wie z. B. viele Bank- und Versicherungsgeschäfte, ärztliche Leistungen, Gebäudevermietung – ausgenommen für Wohnzwecke, Umsätze mit (Geld-)Forderungen und (Geld-)Verbindlichkeiten, …)
Neben dem Umsatzsteuersatz von 20 % gibt es einen Katalog von Lieferungen und Leistungen, für die ein ermäßigter 10 %-Satz anzuwenden ist.
Einiges bleibt beim 10 %-Satz, einiges kommt in den neuen 13 %-Satz:
lebende Tiere
Pflanzen, Samen, Futter, Dünger,
Brennholz
Kunstgegenstände, Sammlungen, Antiquitäten (nur bei Einfuhr, mehr als hundert Jahre alt!)