Änderungen bei den ermäßigten Steuersätzen

Ab 1.1. 2016 (mit einigen Ausnahmen) ändern sich die Ausnahmen vom 20 %- Umsatzsteuersatz, dabei gibt es allerdings wieder Ausnahmen! 

Zur Erinnerung: Der Normalsteuersatz bei der Umsatzsteuer beträgt 20 % vom Nettobetrag. Ein Katalog von Leistungen ist umsatzsteuer­befreit (wie z. B. viele Bank- und Versicherungsgeschäfte, ärztliche Leistungen, Gebäudevermietung – ausgenommen für Wohnzwecke, Umsätze mit (Geld-)Forderungen und (Geld-)Verbindlichkeiten, …)

Neben dem Umsatzsteuersatz von 20 % gibt es einen Katalog von Lieferungen und Leistungen, für die ein ermäßigter 10 %-Satz anzuwenden ist. 
Einiges bleibt beim 10 %-Satz, einiges kommt in den neuen 13 %-Satz:

lebende Tiere
Pflanzen, Samen, Futter, Dünger,
Brennholz
Kunstgegenstände, Sammlungen, Antiquitäten (nur bei Einfuhr, mehr als hundert Jahre alt!)

1. Oktober 2015
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