Zuwendungen von ausländischen Stiftungen
Bis Jahresende 2025 waren nur Zuwendungen von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar sind, analog zu Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert.
Seit 1.1.2026 sind auch Zuwendungen von ausländischen stiftungsähnlichen Gebilden, welche nicht mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar sind, entsprechend (mit 27,5 % KESt) zu besteuern, indem künftig nur mehr abstrakt auf die Vergleichbarkeit mit einer privatrechtlichen Stiftung Bezug genommen wird.