Internet: www.bmko-es.gv.at oder www.svs.at, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 64/2020. Antragstellung bis 31. 12. 2020 möglich. Gewährt wird eine Einmalzahlung in Höhe von maximal 6.000 Euro.
Der Härtefallfonds der Wirtschaftskammer wird angerechnet, die Soforthilfe wird nicht angerechnet. Die Zahlung ist steuerfrei und kein Teil der GSVG-Beitragsgrundlage.
Für wen gibt es diese Möglichkeit? Für Personen, die am 13. März als Künstler in der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert waren.